Rechtsgrundlage der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbmedVV). Sie bündelt alle Vorsorgeanlässe, die früher in unterschiedlichen Rechtsverordnungen und Gesetzen enthalten waren, in einer einzigen Rechtsverordnung und gibt Klarheit, wann der Arbeitgeber Vorsorge für seine Mitarbeiter zu veranlassen hat.
Leitgedanke der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbmedVV ist immer die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für seine Beschäftigten und nicht die Frage nach der gesundheitlichen Eignung für eine bestimmte Tätigkeit. Die ärztliche Schweigepflicht gilt dabei ohne jede Einschränkung auch für den Betriebsarzt.
Wir erbingen fast alle arbeitsmedizinischen Untersuchungen in unserer Praxis oder auf Wunsch auch direkt vor Ort in Ihrem Betrieb und helfen Ihnen dabei, einen Überblick zu gewinnen, welche Vorsorge- oder Eignungsuntersuchungen für Ihre Mitarbeiter von Bedeutung sind.