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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Rechtsgrundlage der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbmedVV). Sie bündelt alle Vorsorgeanlässe, die früher in unterschiedlichen Rechtsverordnungen und Gesetzen enthalten waren, in einer einzigen Rechtsverordnung und gibt Klarheit, wann der Arbeitgeber Vorsorge für seine Mitarbeiter zu veranlassen hat.

Leitgedanke der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbmedVV ist immer die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für seine Beschäftigten und nicht die Frage nach der gesundheitlichen Eignung für eine bestimmte Tätigkeit. Die ärztliche Schweigepflicht gilt dabei ohne jede Einschränkung auch für den Betriebsarzt.

Wir erbingen fast alle arbeitsmedizinischen Untersuchungen in unserer Praxis oder auf Wunsch auch direkt vor Ort in Ihrem Betrieb und helfen Ihnen dabei, einen Überblick zu gewinnen, welche Vorsorge- oder Eignungsuntersuchungen für Ihre Mitarbeiter von Bedeutung sind.

Diese drei Varianten sollten Sie als Arbeitgeber unterscheiden können:

  • Pflichtvorsorge:
    Die Teilnahme an der Vorsorge ist Tätigkeitsvoraussetzung. Pflichtvorsorge wird z.B. bei Grenzwertüberschreitungen fällig oder bei Tätigkeiten mit krebserregenden Gefahrstoffen
  • Angebotsvorsorge:
    Die Vorsorge muss den Arbeitnehmern in regelmäßigen Abständen angeboten und das Angebot schriftlich dokumentiert werden. Die Teilnahme an der Vorsorge ist freiwillig und nicht Tätigkeitsvoraussetzung.
  • Wunschvorsorge:
    Der Arbeitnehmer hat das Recht auf Verlangen an einer Vorsorge teilzunehmen, sofern eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.

Neben der ArbmedVV existieren noch eine Reihe weiterer Untersuchungsanlässe auf Basis anderer Rechts-
grundlagen sowie Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen.

Gesundheitliche Fürsorge für Ihre Beschäftigten und Rechtskonformität für Ihr Unternehmen - sind unser Anspruch an die Umsetzung der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Kontaktieren Sie uns für einen Termin zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für Ihre Beschäftigten oder für sich selbst.