Die alternative Betreuungsform kann optional von Kleinbetrieben gewählt werden, die maximal bis zu 50 Mitarbeiter beschäftigen. Bei diesem Modell lässt sich der Unternehmer durch Kurse im Arbeitsschutz qualifizieren und soll dadurch in die Lage versetzt werden, den Arbeitsschutz in seinem Unternehmen selbst zu organisieren. Dabei soll er selbst beurteilen, wann eine Beratung durch Betriebsarzt oder Sicherheitsfachkraft erforderlich ist (z.B. für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen). Auch bei der alternativen Betreuungsform ist die Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich.