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Arbeitspsychologie

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes 2013 besteht für Unternehmen explizit die Verpflichtung eine Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen am Arbeitsplatz durchzuführen, diese zu dokumentieren und Maßnahmen abzuleiten. Diese Vorgabe klingt erstmal abstrakt. Doch ist es naheliegend, das Kernelement des Arbeitsschutzes – die Gefährdungsbeurteilung – auch auf den Bereich der psychischen Belastungen zu übertragen.

Durch die systematische Analyse der gesamten Arbeitsumgebung mit Ihren Belastungsfaktoren ergeben sich viele Optimierungspotentiale. Diese betreffen häufig die Organisationsstruktur und lassen sich mit relativ geringem Aufwand umsetzen.

So erfüllen sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern verbessern – en passant – die organisatorischen und kommunikativen Prozesse und steigern die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter.

Wir helfen Ihnen, einen systematischen Blick auf die Belastungsfaktoren Ihrer Mitarbeiter zu werfen. Unser Ziel - bessere Prozesse, mehr Arbeitszufriedenheit und Rechtssicherheit - für Ihr Unternehmen.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich.