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Wir sind eine kleiner - aber feiner- arbeitsmedizinischer Dienst. Unsere Stärke ist die strategische und persönliche Beratung mit einem klaren Fokus: Pragmatische Lösungen, die Ihren Arbeitsalltag erleichtern.
Absolute Rechtssicherheit – ganz ohne Raketenwissenschaft.
Unsere Betreuung hat bis jetzt jedem Audit problemlos standgehalten. Ob Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht: Unsere Kunden bestehen jede Prüfung und Begehung ohne Beanstandungen. Wir machen das Thema nicht komplizierter, als es sein muss – wir liefern Ihnen Rechtssicherheit auf direktem, verständlichem Weg.
Gesundheitskultur als Magnet: Wir entwickeln Ihre Betriebskultur nachhaltig weiter. Das fördert nicht nur das Wohlbefinden Ihres Teams, sondern sichert Ihnen im „Kampf um die besten Köpfe“ einen spürbaren Wettbewerbsvorteil.
Vertrauen lässt sich nicht erzwingen. Auch wenn es selten vorkommt: Sollte die Chemie einmal nicht mehr stimmen, halten wir Sie nicht fest. Wir verzichten bewusst auf komplizierte „Knebelverträge“. Bei uns haben Sie zum Ende jedes Vertragsjahres die Freiheit, die Betreuung unkompliziert zu beenden. Unser Ziel sind zufriedene Partner auf Augenhöhe – denn eine echte Gesundheitskultur lässt sich nur gemeinsam gestalten, nicht durch ein Zwangsverhältnis.
Unsere Rundum-Sorglos-Lösung für Unternehmen, die volle Kostenkontrolle und absolute Rechtssicherheit suchen.
Unser Betreuungsmodell für Kleinbetriebe: schlank, kostengünstig und dennoch rechtssicher.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 verlangt eine Betreuung ab dem ersten Beschäftigten. Von dieser Bestellpflicht ausgenommen sind allein Privathaushalte mit Hausangestellten. Solo-Selbstständige ohne Personal fallen mangels Beschäftigten ohnehin nicht darunter.
Für Kleinbetriebe gibt es jedoch Erleichterungen bei Umfang und Form der Betreuung. Mit der überarbeiteten DGUV Vorschrift 2 wurde die Schwelle für vereinfachte Betreuungsmodelle von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben: Statt fester jährlicher Einsatzzeiten gilt hier eine bedarfsorientierte Grundbetreuung, ergänzt um anlassbezogene Einsätze. Die Intensität richtet sich nach der Gefährdung – in der Gruppe I (hohe Gefährdung) jährlich, in den Gruppen II und III (geringe und mittlere Gefährdung) genügt eine Vor-Ort-Begehung in jedem dritten bis fünften Jahr.
In Deutschland ist die betriebsärztliche Betreuung für jedes Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben, sobald mindestens ein Mitarbeiter beschäftigt wird. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und gilt ausnahmslos für alle Betriebe, unabhängig von der Unternehmensgröße oder der Art der Anstellung – also auch für Teilzeitkräfte und Minijobber. Ziel dieser Regelung ist es, sicherzustellen, dass jeder Beschäftigte Zugang zu professioneller arbeitsmedizinischer Beratung hat, um Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz frühzeitig zu minimieren. Ein Verzicht auf diese gesetzlich geforderte Betreuung kann bei Kontrollen durch die Behörden oder Berufsgenossenschaften zu empfindlichen Bußgeldern führen und im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten erhebliche haftungsrechtliche Folgen für den Arbeitgeber haben.
Ja, für Betriebsärzte gilt die ärztliche Schweigepflicht gemäß § 203 StGB ebenso strikt wie für jeden Haus- oder Facharzt. Alle medizinischen Diagnosen, Befunde und persönlichen Gesprächsinhalte sind absolut vertraulich und dürfen ohne explizite Entbindung von der Schweigepflicht nicht an den Arbeitgeber oder Dritte weitergegeben werden.
Der Betriebsarzt agiert als Ihr zentraler Partner für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Seine Aufgabe ist es, Sie bei der Identifizierung potenzieller Gesundheitsrisiken zu unterstützen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz erfüllt werden. Durch regelmäßige Betriebsbegehungen analysiert er Arbeitsabläufe, berät zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie zur Auswahl geeigneter Schutzausrüstung.
Neben der Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen steht er Ihren Mitarbeitern in Sprechstunden als vertrauensvoller Ansprechpartner zur Verfügung – etwa bei arbeitsbedingten Beschwerden oder im Rahmen der Wiedereingliederung (BEM) nach längerer Krankheit. Auch bei der Analyse von Unfallursachen wirkt er beratend mit, um präventive Maßnahmen zu entwickeln. So trägt die betriebsärztliche Betreuung dazu bei, die Gesundheit Ihres Teams langfristig zu erhalten und Sie als Arbeitgeber rechtlich abzusichern.
Um als Betriebsarzt tätig zu sein, ist eine spezialisierte medizinische Weiterbildung gesetzlich vorgeschrieben. Mediziner müssen entweder die Anerkennung als Facharzt für Arbeitsmedizin besitzen oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führen. Diese Qualifikationen stellen sicher, dass der Arzt über das notwendige Fachwissen verfügt, um die spezifischen Wechselwirkungen zwischen Arbeitsbedingungen und Gesundheit zu beurteilen, Unternehmen kompetent bei der Prävention von Gesundheitsrisiken zu beraten und die rechts- sowie compliance-relevanten Inhalte der Arbeitsmedizin sicher abzudecken.
Nein, der Betriebsarzt ist keine Kontrollinstanz für Krankmeldungen und überprüft nicht die Richtigkeit von Attesten. Er versteht sich vielmehr als Brückenbauer zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten, da er sowohl die Welt der Medizin als auch die betriebliche Wirklichkeit genau kennt. In dieser Rolle bietet er einen geschützten Raum, in dem sich Mitarbeiter mit persönlichen Problemen oder konkreten Diagnosen anvertrauen können, um gezielte Unterstützung zu erhalten. Dies ist besonders wertvoll, um gemeinsam Lösungen für eine bessere Arbeitsplatzgestaltung oder eine erfolgreiche Rückkehr in den Beruf zu finden. Solche Gespräche unterliegen der strikten ärztlichen Schweigepflicht: Medizinische Details werden niemals an den Arbeitgeber weitergegeben, es sei denn, dies ist der ausdrückliche Wunsch der Beschäftigten, um beispielsweise gezielte Anpassungen am Arbeitsplatz zu ermöglichen.